Übersicht Förderzuschuß

Insgesamt maximal 2.400,- € je Existenzgründer.
Betriebsübernahme (6TW) 4.800,00 50% 2.400,00
  Bemessung Fördersatz Zuschuss
Neugründung (4TW) 3.200,00 50% 1.600,00

Beratungsprogramm Wirtschaft

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Ansprechpartner?
IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP)
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und -gründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. Personen, die ein gewerbliches Unternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit als selbstständige Vollexistenz in Nordrhein-Westfalen gründen oder übernehmen wollen. Es gelten die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission. Von der Förderung ausgenommen sind Personen, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer tätig sind bzw. tätig werden wollen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden kostenpflichtige Beratungen zur Entwicklung und Umsetzung von Gründungskonzepten. Das Beratungsunternehmen muss Erfahrung und Sachkunde gegenüber dem Land NRW nachgewiesen haben.

Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden bis zu vier Tagewerke bei Neugründung sowie bis zu sechs Tagewerke für Beratungen zu Betriebsübernahmen. Der Zuschuss beträgt 50% eines Tagewerksatzes, maximal 400,00 Euro je Tagewerk.

Wo kann ich die Förderung beantragen?
Bevor Sie einen Vertrag mit einer Unternehmensberatung abschließen, wenden Sie sich an eine zugelassene Anlaufstelle. Dies ist z.B. das STARTERCENTER Kreis Steinfurt. Im Rahmen eines gemeinsamen Beratungsgespräches mit Ihnen und Ihrer Unternehmensberatung wird der Antrag erstellt.